Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich über die Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen Teilkosten einer osteopathischen Behandlung. Die Erstattungssätze für die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten pro Sitzung sowie die maximale Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Genaue Informationen sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse einholen.
Unter dem Link Osteokompass finden Sie eine aktuelle Übersicht mit den genauen Informationen der gelisteten Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen.